Kamberkrebs
(Faxonius limosus)
Erkennungsmerkmale
Der Kamberkrebs wird bis zu 12 cm groß. Im Wangenbereich befinden sich kräftige Dornen. Die Scheren sind klein, die Spitzen oft orange gefärbt, die Unterseite ist hell, die Oberseite manchmal pelzig behaart. Der Körper ist hellgrau bis braun gefärbt, am Hinterleib befinden sich bräunliche bis rötliche Querstreifen. Die restliche Körperfärbung variiert zwischen grau, oliv und leicht bräunlich.
Status in Österreich
V | T | S | K | Stmk | O | N | W | B |
E | - | E | E | - | ? | E | E | - |
E = etabliert, C = unbeständig, EF = Einzelfund, UN = unbekannt, EX = erloschen, AG = ausgerottet |
Die ersten Tiere wurden 1969 in Salzburg ausgesetzt. Aktuell aus mehreren Bundesländern bekannt; in freier Wildbahn 2013 erstmals in Vorarlberg (Bodenseeufer) festgestellt.
Verbreitung in Europa
Kommt aktuell in weiten Teilen Mitteleuropas vor, in Nord- und Südeuropa ist er noch selten. Die Art wurde 1890 nach Europa (Polen) eingeführt und ausgesetzt. Durch wiederholte Besatzmaßnahmen und eigenständige Ausbreitung hat sich der Kamberkrebs weiter ausgebreitet.
Auswirkungen des Klimawandels
Modelle zeigen keine Förderung des Kamberkrebses durch den Klimawandel.
Biologie und Ökologie
Kamberkrebse besiedeln stehende und langsam fließende Gewässer in den Tieflagen. Die Ansprüche an die Wasserqualität sind eher gering. Rasch fließende Gewässer in höheren Lagen werden eher gemieden. Weibchen legen bis zu 700 Eier (hohe Vermehrungsrate), die Tiere werden nach 1 bis 2 Jahren geschlechtsreif und leben bis zu 4 Jahre. Er ist ein Allesfresser, wenig anspruchsvoll, überwiegend nachtaktiv und zieht sich tagsüber in Wohnhöhlen zurück.
Negative ökologische Auswirkungen
Der Kamberkrebs überträgt die Krebspest, einer aus Nordamerika stammenden Pilzinfektion, gegen die heimische Flusskrebsarten keine Abwehrmechanismen besitzen und nach einer Infektion innerhalb von zwei Wochen sterben. Es wird vermutet, dass durch Konkurrenz, direkte Prädation und Veränderung des Habitats bei hohen Bestandsdichten Pflanzen- und Tierartengemeinschaften verändert werden.
Negative ökonomische Auswirkungen
Durch Prädation und die verursachten Veränderungen der Makrophytenbestände sind negative Auswirkungen auf Fischbestände möglich. Die grabende Tätigkeit an Flussufern kann die Erosion verstärken und die Ufer destabilisieren.
Positive ökonomische Auswirkungen
Die Art ist gastronomisch und im Aquarienhandel von geringer Bedeutung.
Managementmaßnahmen
Ziele der Maßnahmen
Die vollständige Beseitigung der Art in Österreich ist wahrscheinlich nicht möglich. Eine lokale Beseitigung oder Eindämmung isolierter Populationen bzw. die Verhinderung der Ausbreitung und Besiedlung bisher krebspestfreier Gewässer(abschnitte), insbesondere in Schutzgebieten, erscheint mit gewissem Aufwand möglich. Jede Bestandsreduktion dient vorsorglich der Vermeidung der weiteren Ausbreitung in bisher nicht besiedelte Bundesländer.
Allgemeine Aspekte
Die Entnahme von Flusskrebsen unterliegt in den meisten Bundesländern dem Fischereirecht. Nicht heimische Flusskrebsarten haben in den meisten Bundesländern keine gesetzliche Schonzeit. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Dezember 2000 über die Schonzeiten und Mindestfanglängen von Wassertieren hat der Kamberkrebs in der Steiermark keine Schonzeit. Eine Harmonisierung der gesetzlichen Bestimmungen ist anzustreben und kann gegebenenfalls legistische Anpassungen notwendig machen. Maßnahmen an und in Gewässern sind mit den mit den Fischereiberechtigten bzw. Bewirtschaftern abzustimmen. Gefangene Flusskrebse können den rechtlichen Vorgaben entsprechend genutzt oder getötet und fachgerecht entsorgt werden.
Lebendfang
Der Einsatz von Lebendfallen an stehenden und langsam fließenden Gewässern bekannter Vorkommen ist die am häufigsten angewandte Fangmethode. Beköderte Krebsteller (oben offene Drahtkörbe ohne Reusenfunktion) werden an einem geeigneten Platz ins Wasser gelassen und kurz darauf mit den gefangenen Tieren vorsichtig aus dem Wasser genommen. Krebsreusen (Korb-, Netz- oder Drahtgeflechte mit meist trichterförmigem Eingang durch den die Tiere nicht wieder entkommen können) werden meist über Nacht ausgelegt und am nächsten Morgen entnommen. Reusen können in unterschiedlicher Weise modifiziert werden, um die Effektivität zu erhöhen (z. B. Köder, Größe des Eingangs, Leitnetze bzw. Leitstrukturen zum Eingang). Lebendfallen sind nicht selektiv, somit sind Auswirkungen auf Nicht-Zielarten möglich, bei regelmäßigen Kontrollen der Fallen aber gering. Auch durch aufwändiges, händisches Absammeln können Tiere entnommen werden. Lebendfallen sind in jedem Fall über einen längeren Zeitraum einzusetzen und können in der Folge auch dazu dienen, den Erfolg der Maßnahmen zu überwachen. Es wird vermutet, dass durch diese Methode vermehrt größere männliche Exemplare gefangen werden. Dies birgt die Gefahr, dass weniger Konkurrenzdruck auf Jungtiere ausgeübt wird und diese somit zu einer dichteren Population heranwachsen können.
Temporäre Trockenlegung von Gewässern
Das Ablassen von kleineren Gewässern erleichtert die Entnahme der Tiere. Die Auswirkungen auf Nicht-Zielarten sind groß und die Methode wird nicht an ökologisch wertvollen Gewässern empfohlen. Durch den Aufbau von Barrieren (ähnlich einem Amphibienzaun) kann eine Abwanderung der Tiere aus dem Gewässer während der Durchführung der Maßnahme verhindert werden. Die Trockenlegung sollte über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben und eine Wiederbesiedlung aus der Umgebung muss ausgeschlossen werden. Diese Maßnahme ist nur in besonders begründeten Einzelfällen nach sorgfältiger Abklärung durch eine Fachkraft und bei Vorliegen der erforderlichen behördlichen Bewilligungen vertretbar.
Elektrofischen
Flusskrebse reagieren auf das produzierte Stromfeld, häufig werfen die Tiere dabei (als Folge der Muskelkontraktionen) die Scheren ab. Während die bewilligungspflichtige Methode zum Nachweis der Tiere geeignet erscheint, ist sie als Managementmaßnahme weniger gut geeignet. Zudem ist die Methode in tiefen oder turbulenten Gewässern sowie bei ausreichend vorhandenen Versteckmöglichkeiten und auch für Jungtiere weniger effizient und wird hier nicht empfohlen.
Einsatz von Krebssperren
Die Isolation von Vorkommen gebietsfremder Flusskrebse kann eine Ausbreitung und Besiedlung neuer Lebensräume verhindern, muss aber in Einklang mit der Aufrechterhaltung der ökologischen Kontinuität des Gewässers gebracht werden. Man unterscheidet zwischen Vollsperren und fischpassierbaren Krebssperren. Fischpassierbare Sperren sind Verengungen des Abflussquerschnitts, die aus einer glatten Oberfläche (z. B. Edelstahl) bestehen. In Kombination mit der dadurch erzeugten hohen Strömungsgeschwindigkeit können Krebse diese Gewässerabschnitte nicht überklettern und durchschwimmen. Der Einsatz dieser Sperren ist vor allem an Bauwerken sinnvoll, wo die Abflussmenge regelbar und konstant ist. Der Aufbau auf bestehenden Strukturen ist kostengünstiger. Vollsperren verhindern das Passieren aller Organismen mit möglichen negativen Auswirkungen auf Nicht-Zielarten (Fische, evtl. Makrozoobenthos). Vertikale, evtl. oben überhängende Strukturen aus glattem Material, ab ca. 30 cm Höhe, können von Krebsen (und auch von den meisten anderen Arten) nicht passiert bzw. überklettert werden. Wanderungen über Land entlang der Gewässer können durch den Einsatz von Leitkonstruktionen oder Barrieren, die die Tiere wieder in das Unterwasser der Sperren zurückleiten, verhindert werden. Es wird empfohlen, zwei Sperren hintereinander zu platzieren. Eine regelmäßige Wartung und Kontrolle der Funktionalität der Sperren ist dringend empfohlen.
Pufferzonen
Die Erhaltung von Krebspestfreien „Quarantänezonen" zwischen bekannten Vorkommen heimischer und gebietsfremder Arten durch einzelne oder mehrere der Maßnahmen könnte bei kleineren Gewässern in einzelnen Fällen möglich und sinnvoll sein.
Kommerzielle und private Nutzung
Die Nutzung der gefangenen Tiere als Tierfutter bzw. in der Gastronomie im privaten Bereich ist prinzipiell möglich und erwünscht. Der kommerzielle Fang und Verkauf der Tiere ist nur bei dichten Beständen oder regelmäßigen Massenentwicklungen lohnend und wegen der geringen Körpergröße wahrscheinlich nicht ergiebig.
Forschung und Überwachung
Untersuchungen zur Verbreitung und zum Status in Oberösterreich bzw. Überwachung möglicher Neufunde in Tirol, der Steiermark und dem Burgenland. Die Entwicklung und Optimierung von eDNA-Methoden zur Identifikation von Vorkommen in Gewässern ist voranzutreiben.
Öffentlichkeitsarbeit
Maßnahmen zur Aufklärung der Folgen einer absichtlichen und unabsichtlichen Ausbringung in die Natur auf lokaler und regionaler Ebene sind von großer Bedeutung. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere relevante Nutzergruppen (Aquaristik, Gewässerbewirtschaftung) und gelten gleichermaßen für alle aus Nordamerika eingeführten Flusskrebsarten. Zudem sollte die gezielte Aufklärung bei Berufs- und Angelfischern bezüglich der Entnahme und Meldung der Art, der Vermeidung der Verwendung als Angelköder (derzeit in Österreich nur im Bundesland Salzburg verboten) sowie der Nutzung als Tierfutter oder in der Gastronomie erfolgen.
Weitere Informationen
Die Ausbringung erfolgte absichtlich und unabsichtlich. Im Zuge von Besatzmaßnahmen wurden Kamberkrebse in bewirtschafteten Teichen und in der freien Natur ausgesetzt. Freisetzungen durch Aquarianer und das unbeabsichtigte Entkommen aus Gartenteichen sind zu vermuten. Ausgewachsene Flusskrebse sind sehr mobil und in der Lage, sich eigenständig über mehrere Kilometer in den Gewässersystemen (inkl. künstlicher Gräben oder Kanäle), auch gegen die Wasserströmung, und über Land auszubreiten.
Literatur
CHUCHOLL, C. & DÜMPELMANN, C. (2017): Erstellung einer Expertise zu Krebssperren und alternativen Schutzmaßnahmen für den Steinkrebs. Sondergutachten 2017. Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Gießen: 40 S.
FRINGS, R.M. et al. (2013): A fish-passable barrier to stop the invasion of non-indigenous crayfish. Biol. Conserv. 159: 521 - 529.
SCHEIBNER, C. et al. (2015): Naturschutzfachliche Managementempfehlungen. Orconectes limosus - Kamberkrebs. In: BfN (Hrsg.) Management-Handbuch zum Umgang mit gebietsfremden Arten in Deutschland. Band 2: Wirbellose Tiere und Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 141(2): 217 - 224.
STUCKI, P. & Zaugg, B. (2011): Aktionsplan Flusskrebse Schweiz. Artenförderung von Edelkrebs, Dohlenkrebs und Steinkrebs. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 1104: 61 S.
VAESZEN, S. (2010): Untersuchungen zur Überwindbarkeit von fischpassierbaren Barrieren durch Signalkrebse. Hausarbeit, Technische Hochschule Aachen: 102 S.