Roter Amerikanischer Sumpfkrebs
(Procambarus clarkii)
Erkennungsmerkmale
Der Rote Amerikanische Sumpfkrebs wird bis zu 12 cm groß, vereinzelt bis 15 cm. Sein Körper ist bedornt und dunkelrot bis schwarz (manchmal grau oder grünlich); die Scheren sind mit leuchtend roten Dornen besetzt.
Status in Österreich
V | T | S | K | Stmk | O | N | W | B |
- | - | EF | E | - | - | - | - | - |
E = etabliert, C = unbeständig, EF = Einzelfund, UN = unbekannt, EX = erloschen, AG = ausgerottet |
In Österreich ist eine etablierte Population in Kärnten (Warmbad Villach) bekannt, in der Stadt Salzburg wurde die Art vor über 15 Jahren in Aigen und Itzling beobachtet, seither aber nicht wieder nachgewiesen.
Verbreitung in Europa
Der Rote Amerikanische Sumpfkrebs kommt in Europa vor allem in Spanien vor. Lokale Populationen sind aus mehreren Ländern Europas bekannt. Er besiedelt Fließ- und Stillgewässer.
Auswirkungen des Klimawandels
Mildere Winter und die Erwärmung der Gewässer (Klimawandel) können eine weitere Ausbreitung dieser Art begünstigen.
Biologie und Ökologie
Rote Amerikanische Sumpfkrebs ist ein nachtaktiver Allesfresser. Er bevorzugt stehende Gewässer, die auch zeitweise trockenfallen können. Er verträgt hohe Wassertemperaturen, niedrigen Sauerstoffgehalt und sogar zeitweise einen leichten Salzgehalt im Gewässer. Im Ufer gräbt er Erdröhren, in denen er bei Austrocknungsperioden über Monaten überleben kann. Der Rote Amerikanische Sumpfkrebs kann auch über Land gehen.
Negative ökologische Auswirkungen
Wie alle nordamerikanischen Flusskrebse überträgt die Art den Erreger der Krebspest, gegen den heimische Flusskrebsarten keine Abwehrmechanismen besitzen. Darüber hinaus besteht Nahrungs- und Lebensraumkonkurrenz mit heimischen Flusskrebsarten und Amphibien. Die omnivore Art kann direkte negative Auswirkungen auf Wasserpflanzen und Wirbellose haben. Flusskrebse dienen auch als Reservoirwirte und Ausbreitungsvektoren für den Chytridpilz, der Amphibien befällt.
Negative ökonomische Auswirkungen
Die Krebspest vermindert oder verhindert die Teichbewirtschaftung mit heimischen Flusskrebsarten. In anderen Ländern sind Schäden im Uferbereich durch die intensive Grabtätigkeit (weitverzweigte, meterlange Wohnröhren) und in der Landwirtschaft bekannt.
Positive ökonomische Auswirkungen
Die Art ist als Speisekrebs in der Gastronomie von großer Bedeutung und sie ist im Aquarienhandel verfügbar.
Managementmaßnahmen
Ziele der Maßnahmen
Die vollständige Beseitigung von lokalen Populationen ist anzustreben. Die Überwachung und sofortige Beseitigung von Einzelvorkommen in allen Bundesländern ist erforderlich.
Allgemeine Aspekte
Die Entnahme von Flusskrebsen unterliegt in den meisten Bundesländern dem Fischereirecht. Nicht heimische Flusskrebsarten haben in den meisten Bundesländern keine gesetzliche Schonzeit. Gemäß der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Dezember 2000 über die Schonzeiten und Mindestfanglängen von Wassertieren hat der Rote Amerikanische Sumpfkrebs in der Steiermark keine Schonzeit. Eine Harmonisierung der gesetzlichen Bestimmungen ist anzustreben und kann gegebenenfalls legistische Anpassungen notwendig machen. Maßnahmen an und in Gewässern sind mit den mit den Fischereiberechtigten bzw. Bewirtschaftern abzustimmen. Gefangene Flusskrebse können den rechtlichen Vorgaben entsprechend genutzt oder getötet und fachgerecht entsorgt werden.
Lebendfang
Der Einsatz von Lebendfallen an stehenden und langsam fließenden Gewässern bekannter Vorkommen ist die am häufigsten angewandte Fangmethode. Beköderte Krebsteller (oben offene Drahtkörbe ohne Reusenfunktion) werden an einem geeigneten Platz ins Wasser gelassen und kurz darauf mit den gefangenen Tieren vorsichtig aus dem Wasser genommen. Krebsreusen (Korb-, Netz- oder Drahtgeflechte mit meist trichterförmigem Eingang durch den die Tiere nicht wieder entkommen können) werden meist über Nacht ausgelegt und am nächsten Morgen entnommen. Reusen können in unterschiedlicher Weise modifiziert werden, um die Effektivität zu erhöhen (z. B. Köder, Größe des Eingangs, Leitnetze bzw. Leitstrukturen zum Eingang). Lebendfallen sind nicht selektiv und Auswirkungen auf Nichtzielarten sind möglich, bei regelmäßigen Kontrollen der Fallen aber gering. Auch durch aufwändiges, händisches Absammeln können Tiere entnommen werden. Lebendfallen sind in jedem Fall über einen längeren Zeitraum einzusetzen und können in der Folge auch dazu dienen, den Erfolg der Maßnahmen zu überwachen. Es wird vermutet, dass durch diese Methode vermehrt größere männliche Exemplare gefangen werden. Dies birgt die Gefahr, dass weniger Konkurrenzdruck auf Jungtiere ausgeübt wird und diese somit zu einer dichteren Population heranwachsen können.
Temporäre Trockenlegung von Stillgewässern
Das Ablassen von kleineren Gewässern erleichtert die Entnahme der Tiere. Die Trockenlegung sollte über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben, da die nachtaktive Art trockenere Perioden in selbstgegrabenen Erdhöhlen überdauert. Die Auswirkungen auf Nicht-Zielarten sind groß und die Methode wird nicht an ökologisch wertvollen Gewässern empfohlen. Durch den Aufbau von Barrieren (ähnlich einem Amphibienzaun) kann eine Abwanderung der Tiere aus dem Gewässer während der Durchführung der Maßnahme verhindert werden. Dieser anpassungsfähige Allesfresser ist sehr tolerant gegenüber niedrigem Sauerstoffgehalt und anaeroben Bedingungen im Gewässer. Eine Wiederbesiedlung aus der Umgebung muss ausgeschlossen werden. Diese Maßnahme ist nur in besonders begründeten Einzelfällen nach sorgfältiger Abklärung durch eine Fachkraft und bei Vorliegen der erforderlichen behördlichen Bewilligungen vertretbar.
Elektrofischen
Flusskrebse reagieren auf das produzierte Stromfeld, häufig werfen die Tiere dabei (als Folge der Muskelkontraktionen) die Scheren ab. Während die bewilligungspflichtige Methode zum Nachweis der Tiere geeignet erscheint, ist sie als Managementmaßnahme weniger gut geeignet. Zudem ist die Methode in tiefen oder turbulenten Gewässern sowie bei ausreichend Versteckmöglichkeiten und auch für Jungtiere weniger effizient und wird hier nicht empfohlen.
Einsatz von Krebssperren
Die Isolation oder Abgrenzung von Vorkommen gebietsfremder Flusskrebse kann eine Ausbreitung und Besiedlung neuer Lebensräume verhindern, muss aber in Einklang mit der Aufrechterhaltung der ökologischen Kontinuität des Gewässers gebracht werden. Man unterscheidet zwischen Vollsperren und fischpassierbaren Krebssperren. Fischpassierbare Sperren sind Verengungen des Abflussquerschnitts, die aus einer glatten Oberfläche (z. B. Edelstahl) bestehen. In Kombination mit der dadurch erzeugten hohen Strömungsgeschwindigkeit können Krebse diese Gewässerabschnitte nicht überklettern und durchschwimmen. Der Einsatz dieser Sperren ist vor allem an Bauwerken sinnvoll, wo die Abflussmenge regelbar und konstant ist. Der Aufbau auf bestehenden Strukturen ist kostengünstiger. Vollsperren verhindern das Passieren aller Organismen mit möglichen negativen Auswirkungen auf Nicht-Zielarten (Fische, evtl. Makrozoobenthos). Vertikale, evtl. oben überhängende Strukturen aus glattem Material, ab ca. 30 cm Höhe, können von Krebsen (und auch von den meisten anderen Arten) nicht passiert bzw. überklettert werden. Wanderungen über Land entlang der Gewässer können durch den Einsatz von Leitkonstruktionen oder Barrieren, die die Tiere wieder in das Unterwasser der Sperren zurückleiten, verhindert werden. Es wird empfohlen, zwei Sperren hintereinander zu platzieren. Eine regelmäßige Wartung und Kontrolle der Funktionalität der Sperren ist dringend empfohlen.
Pufferzonen
Die Erhaltung von Krebspestfreien „Quarantänezonen" zwischen bekannten Vorkommen heimischer und gebietsfremder Arten durch einzelne oder mehrere der Maßnahmen könnte bei kleineren Gewässern in einzelnen Fällen möglich und sinnvoll sein.
Forschung und Überwachung
Die Überwachung der Vorkommen in Kärnten im Mündungsbereich zur Gail bzw. in der Umgebung der bekannten Vorkommen in Warmbad Villach ist notwendig. Die Entwicklung und Optimierung von eDNA-Methoden zur Identifikation von Vorkommen in Gewässern ist voranzutreiben.
Öffentlichkeitsarbeit
Maßnahmen zur Aufklärung der Folgen einer (un)absichtlichen Ausbringung in die Natur auf lokaler und regionaler Ebene sind von größter Bedeutung. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere relevante Nutzergruppen (Aquaristik, Gewässerbewirtschaftung) und gelten gleichermaßen für alle aus Nordamerika eingeführten Flusskrebsarten. Zudem sollte die gezielte Aufklärung bei Berufs- und Angelfischern bezüglich der Entnahme und Meldung der Art sowie der Nutzung als Tierfutter oder in der Gastronomie erfolgen.
Weitere Informationen
Die Nutzung der gefangenen Tiere als Tierfutter bzw. in der Gastronomie im privaten Bereich ist prinzipiell möglich und erwünscht. Der kommerzielle Fang und Verkauf der Tiere ist nur in Regionen mit regelmäßigen Massenentwicklungen lohnend und für Österreich daher nicht relevant.
Literatur
CHUCHOLL, C. & Dümpelmann, C. (2017): Erstellung einer Expertise zu Krebssperren und alternativen Schutzmaßnahmen für den Steinkrebs. Sondergutachten 2017. Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Gießen: 40 S.
FRINGS, R.M. et al. (2013): A fish-passable barrier to stop the invasion of non-indigenous crayfish. Biol. Conserv. 159: 521 - 529.
SCHEIBNER, C. et al. (2015): Naturschutzfachliche Managementempfehlungen. Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs. In: BfN (Hrsg.) Management-Handbuch zum Umgang mit gebietsfremden Arten in Deutschland. Band 2: Wirbellose Tiere und Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 141(2): 249 - 256.
STUCKI, P. & Zaugg, B. (2011): Aktionsplan Flusskrebse Schweiz. Artenförderung von Edelkrebs, Dohlenkrebs und Steinkrebs. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 1104: 61 S.
VAESZEN, S. (2010): Untersuchungen zur Überwindbarkeit von fischpassierbaren Barrieren durch Signalkrebse. Hausarbeit, Technische Hochschule Aachen: 102 S.