Bisamratte (Bisam)
(Ondatra zibethicus)
Familie und Herkunft
Wühler (Cricetidae); gehört zur Unterfamilie der Wühlmäuse (nicht der Ratten), Nordamerika.
Erkennungsmerkmale
Die Bisamratte ist von gedrungener, rattenartiger Gestalt. Ihre Körperlänge beträgt ca. 30 cm. Sie wiegt zwischen 0,8 und 1,6 Kilogramm und besitzt einen nahezu körperlangen, nackten und seitlich abgeplatteten Schwanz mit einer Länge von bis zu 23 cm. Die für den Pelzhandel einst attraktive Art hat ein oberseits rötlich-dunkelbraunes, weiches Fell, das zum Bauch hin grau-weißlich wird. Der dunkle Kopf wird durch die helle Wangenpartie gekennzeichnet.
Status in Österreich
V | T | S | K | Stmk | O | N | W | B |
E | E | E | E | E | E | E | E | E |
E = etabliert, C = unbeständig, EF = Einzelfund, UN = unbekannt, EX = erloschen, AG = ausgerottet |
In Österreich wurde die Bisamratte 1912 erstmals festgestellt. Die Bestände gehen auf Tiere zurück, die aus der Tschechischen Republik eingewandert sind. Ob einzelne Tiere auch aus inländischen Haltungen entkommen sind, ist unbekannt. Heute kommen Bisamratten in allen Bundesländern vor. Genaue Bestandszahlen gibt es nicht; aktuell sind regionale Rückgänge zu beobachten, die mit dem Populationsanstieg des Fischotters in Zusammenhang stehen könnten.
Verbreitung in Europa
1905 wurde die Bisamratte in der Nähe von Prag absichtlich mit dem Ziel freigesetzt , sie zur Pelzproduktion zu nutzen. Der Handel mit dieser Art hat heutzutage aber keine Bedeutung mehr. Die Ausbreitung erfolgt eigenständig durch Wanderungen aus jenen Gebieten, in denen die Bisamratte bereits etabliert ist. Sie ist heute in Europa weit verbreitet, von Frankreich bis in die Ukraine und von Skandinavien bis nach Nordgriechenland.
Auswirkungen des Klimawandels
Die Fortpflanzungsrate der Bisamratte steigt mit höheren Wassertemperaturen, daher ist anzunehmen, dass die Art durch den Klimawandel profitieren wird.
Biologie und Ökologie
Bisamratten ernähren sich hauptsächlich von Wasser- und Uferpflanzen, insbesondere im Winterhalbjahr und bei Nahrungsmangel werden auch Muscheln und Krebse gefressen. Fortpflanzungszeit ist in Mitteleuropa in der Regel von März bis September, unter günstigen klimatischen Bedingungen aber auch ganzjährig. Die Weibchen bringen 4 bis 9 Junge zur Welt.
Negative ökologische Auswirkungen
Die Bisamratte kann sich durch seine stark vegetarische Ernährungsweise erheblich auf die Artenzusammensetzung und -struktur der Uferzonen ihrer Habitate auswirken. Folgen sind unter anderem die Zerstörung von Fischlaichplätzen sowie negative Auswirkungen auf im Wasser lebende wirbellose Tiere, da diese verstärkt Fraßfeinden ausgesetzt sind. Die Bisamratte kann lokal auch großen Fraßdruck auf gefährdete Muschelarten, z. B. auf die Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera), ausüben. Durch ihre Fraßtätigkeit können Schäden an Kulturpflanzen in der Landwirtschaft entstehen.
Negative ökonomische Auswirkungen
Erhebliche Probleme entstehen durch das Untergraben von Uferböschungen, Dämmen und Deichen, wodurch hohe finanzielle Schäden entstehen.
Positive ökonomische Auswirkungen
Grundsätzlich Tierzucht (Pelzhandel), diese spielt in der EU nur noch in Finnland eine Rolle.
Negative gesundheitliche Auswirkungen
Die Bisamratte gilt als Zwischenwirt und potenzieller Überträger von Parasiten (z. B. des Fuchsbandwurmes (Echinococcus multilocularis), der für den Menschen gefährlich ist) und der Tollwut. Über kontaminierte Gewässer können Krankheitserreger wie Giardien und Leptospiren ausgebreitet werden. Der Bisam kann auch verschiedene Parasiten auf Nutztiere übertragen.
Managementmaßnahmen
Ziele
Die vollständige Beseitigung kleiner und isolierter Populationen erscheint durch die Kombination von Maßnahmen - insbesondere nach kalten Wintern - über mehrere Jahre möglich. Größere Populationen sind schwieriger und nur über längere Zeiträume zu bekämpfen, die Bestandsreduktion dient aber vorsorglich der Vermeidung der weiteren Ausbreitung.
Allgemeine Aspekte
Die Bejagung der Bisamratte wird derzeit in den Landesjagdgesetzen unterschiedlich geregelt. Maßnahmen können gegebenenfalls legistische Anpassungen in den Bundesländern notwendig machen. In der Steiermark ist die Art ohne Schonzeit als Wildart im Jagdgesetz enthalten. Die Sammlung und Weitergabe der Abschussmeldungen an die zuständige Behörde zur Umsetzung der IAS-Verordnung sollte gewährleistet werden.
Systematischer Abschuss
Der systematische Abschuss der Tiere wird empfohlen. Die Maßnahme scheint - insbesondere in Kombination mit anderen Maßnahmen - bei kleineren Beständen geeignet, um lokale Populationen zu beseitigen. Bei größeren Beständen ist eine kontinuierliche und langfristige Durchführung erforderlich. Der Bisam gilt als „jagdbares Wild" im Sinne des § 2 Steiermärkisches Jagdgesetz. Der Bisam ist ganzjährig, ohne Schonzeit, jagdbar. § 59 (2) des Steiermärkischen Jagdgesetzes sieht vor:
„Bisam und Nutria dürfen auch ohne Festsetzung einer Jagdzeit nach § 49 Abs. 1 außer von der/vom Jagdausübungsberechtigten auch von Grundeigentümerinnen/ Grundeigentümern, Grundbesitzerinnen/ Grundbesitzern oder deren Beauftragten gefangen oder getötet werden. Das gefangene oder getötete Tier ist der/dem Jagdausübungsberechtigten zu übergeben. Hiebei dürfen von der/dem Jagdausübungsberechtigten bei Gefahr in Verzug, insbesondere zur Vermeidung volkswirtschaftlicher Schäden, mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde Abzugeisen verwendet werden. Genehmigungen sind im Interesse der Sicherheit und des Tierschutzes an Auflagen (z. B. Nachweis spezieller Kenntnisse, Kennzeichnung, technische Spezifikation der Falle, Kontrolle und Verblenden der Fangvorrichtungen) und Befristungen zu binden."
Bestimmte Auflagen sind denkbar, z. B. Abschuss nur an Land (bei bekannten Bibervorkommen in der Region zur Vermeidung von Verwechslungen). Aufgrund der erhöhten Reproduktion nach Beseitigungsmaßnahmen und einer standortabhängigen möglichen Wiederbesiedlung von benachbarten Vorkommen ist die Effizienz des gezielten und systematischen Abschusses im Einzelfall zu prüfen.
Alle Jagdausübungsberechtigten haben alle in ihrem Revier erlegten Bisamratten (inkl. Fallwild) bis spätestens Ende des Jagdjahres (31.03.) beim Landesjagdamt zu melden (Formular Niederwildmeldung). Dieses hat alle Meldungen von invasiven Tieren - nach Arten zusammengefasst - schriftlich an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abt. 10 (Landesforstdirektion) binnen 4 Wochen zu übermitteln. Hier erfolgt die Aufarbeitung der Daten (Verbreitungskarten) und die Weiterleitung an den Bund für die ordnungsgemäße Meldung nach Brüssel.
Lebendfangfallen
Beköderte Lebendfallen (Kasten- oder Käfigfallen) an Land oder am Wasser (Flöße) im Bereich der Wohnbauten sind zur Bestandsreduktion möglich. Die tägliche Kontrolle der Fallen (in der Früh und am Abend) ist aufwändig, unerwünschte Beifänge von Nicht-Zielarten können wieder freigesetzt werden. Die Effektivität kann durch Barrieren bzw. Leitstrukturen erhöht werden. Die lebend gefangenen Tiere müssen den rechtlichen Vorgaben entsprechend getötet und entsorgt werden. Eine Haltung in Auffangstationen wird nicht empfohlen.
Totfangfallen
Schlagfallen im Bereich bekannter Vorkommen sind wirksam. Diese Methode ist die am häufigsten angewandte und wurde in Großbritannien bzw. wird in den Niederlanden und in Belgien erfolgreich eingesetzt. In den Niederlanden wurde ein Rückgang der Populationen festgestellt, nachdem ein Aufwand von 1,4 Personenstunden pro Gewässerkilometer überschritten wurde.
Andere Maßnahmen
Die Sterilisation von Weibchen durch operative Eingriffe ist aufgrund der Bestandszahlen in Österreich nicht effizient. Die Sterilisation mittels VCD (4-Vinylcyclohexendioxid) durch Injektion oder orale Verabreichung (in den U.S.A. zur Rattenbekämpfung eingesetzt) wäre potenziell denkbar, das Mittel ist aber in der EU derzeit nicht zugelassen.
Zur Vermeidung bzw. Reduktion von Fraßschäden an Kulturpflanzen und Schäden an Gewässerufern können Schutzzäune oder andere bauliche Abwehrmaßnahmen errichtet werden (diese sollten mindestens 60 cm in den Boden eingegraben werden), die auch geeignet sein können eine Wiederbesiedlung nach erfolgten Bekämpfungsmaßnahmen zu verhindern. Reusen oder Netze an den Zu- und Abflüssen von Fischteichen können eine Besiedlung unterbinden.
Der Einsatz von Giftködern (Zink-Phosphide) ist jedenfalls in Österreich verboten.
Forschung und Überwachung
Aufgrund der aktuell regional rückläufigen Bestandsentwicklung wird die Überwachung bisher nicht besiedelter Gebiete, insbesondere von Schutzgebieten, empfohlen. Der Einsatz von Citizen Science-Methoden könnte evtl. einen wichtigen Beitrag zur Kenntnis der Verbreitung in Österreich leisten (siehe Meldungen). Untersuchungen bzw. Fallstudien zu den konkreten Auswirkungen der Art in Österreich sollten durchgeführt werden.
Verwechselungsmöglichkeiten
Die Bisamratte könnte mit dem deutlich größeren einheimischen Biber (Castor fiber) verwechselt werden, dessen Schwanz jedoch wesentlich breiter und abgeplattet ist; sowie mit der gebietsfremden Nutria (Myocastor coypus), deren Schwanz jedoch drehrund ist. Auch Nutrias sind deutlich größer als Bisamratten. Schwierig kann die Unterscheidung eventuell bei schwimmenden Tieren sein.
Weitere Informationen
Die Bisamratte verdankt ihren Namen einem stark nach Moschus duftenden Sekret, das die Präputialdrüsen der Männchen absondern.
Literatur
BOS, D. (2017): Information on measures and related costs in relation to species included on the Union list: Ondatra zibethicus. Technical note prepared by IUCN for the European Commission: 24 S. https://circabc.europa.eu/sd/a/7cf3a0bb-8ac3-48be-8e12-12c7783caa3e/TSSR-2016- 003%20Ondatra%20zibethicus.pdf
FACE (2014): Best practices guidelines for trapping of mammals in Europe. Ondatra zibethicus 2013/2014.
GOSLING, L. & Baker, S. (1989): The eradication of muskrats and coypus from Britain. Biol. J. Linn. Soc. 38: 39- 51.
IUCN (2017): Information on non-lethal measures to eradicate or manage vertebrates included on the Union list. Technical note prepared by IUCN for the European Commission.
https://circabc.europa.eu/sd/a/518231a9-abdd-47b1-b455-9d78a7e98f0e/Non-lethal%20measures.pdf
ROBERTSON, P.A. et al. (2016): The large-scale removal of mammalian invasive alien species in Northern Europe. Pest Manag.
SCHEIBNER, C. et al. (2015): Naturschutzfachliche Managementempfehlungen. Ondatra zibethicus - Bisamratte. In: BfN (Hrsg.) Management-Handbuch zum Umgang mit gebietsfremden Arten in Deutschland. Band 2: Wirbellose Tiere und Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 141(2): 581-588.
VAN LOON, E. et al. (2016): A historical perspective on the effects of trapping and controlling the muskrat (Ondatra zibethicus) in the Netherlands. Pest Manag. Sci.