Managementmaßnahmen
Managementmaßnahmen zur Eindämmung invasiver gebietsfremder Pflanzenarten
Invasive Neophyten werden nach Jahren der Öffentlichkeitsarbeit aufgrund ihrer ausgedehnten Verbreitung und der damit verbundenen Auswirkungen von immer mehr Menschen wahrgenommen. Prävention und Öffentlichkeitsarbeit sind neben der Früherkennung die effektivsten Maßnahmen, um die Ausbreitung invasiver Neophyten zu verhindern. Bei der Früherkennung besteht die besondere Herausforderung darin neu auftretende bzw. wenig bekannte invasive Pflanzen vorzeitig zu erkennen, um eine Ausbreitung und Bildung dominanter Bestände zu verhindern.
Haben sich Drüsiges Springkraut und Co. erst einmal angesiedelt, heißt es rasch zu handeln. Um Betroffene und freiwillige Akteure bei ihrer Arbeit zu unterstützen werden nachfolgend allgemeine Hinweise zu Managementmaßnahmen dargestellt, Details der best practice Maßnahmen sind bei den jeweiligen Steckbriefen angeführt.
Für eine erfolgversprechende Eindämmung invasiver Neophyten braucht es ein Management, das auf praktischen Erfahrungen (erprobter Methoden) und wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert. Dieses kann sich durch neue Technologien und Methoden verändern und wird nach Bekanntwerdung auf unserer Homepage vorgestellt.
Für die Wahl von Managementmaßnahmen sind einige Kriterien zu beachten.
Biologische Invasionen sind sehr kontextabhängig d.h. eine bestimmte Methode ist an einem Standort erfolgreich, an einem anderen Standort nicht.
Berücksichtigung vor Beginn der Maßnahmen
Wesentlich ist vor Beginn der Umsetzung konkreter Maßnahmen den Standort (z.B. Schutzgebiet, Fließgewässer, Wald, urbaner Bereich, Schule usw.), die Arten, EU gelistet oder national zu erheben und welche negativen Auswirkungen diese auf Biodiversität, Gesundheit oder Wirtschaft verursachen. Darüber hinaus hängen die angedachten Maßnahmen auch davon ab, ob es sich um einen etablierten Bestand oder ein Erstvorkommen handelt. Nach Vorliegen von Ergebnissen ist von Fachexperten abzuwiegen, in wie weit Maßnahmen zielführend umgesetzt werden sollen/können. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass Bekämpfungsmaßnahmen sich oftmals über Jahre erstrecken, sodass vor allem der Kosten- Nutzenfaktor zu berücksichtigen ist. Gründe für die mehrjährig anberaumten Bekämpfungsmaßnahmen liegen u.a. in der Vermehrungsstrategie dieser Pflanzen, die meist langjährige Keimfähigkeit ihrer Samen bzw. dass sich einige generativ und vegetativ vermehren können.
Wahl der Methode
Ein wesentlicher Punkt für eine erfolgreiche Bekämpfung ist neben der passenden Methode (mechanisch, maschinell, chemisch) auch der richtige Zeitpunkt der Umsetzung. Der Eingriff hat auf jeden Fall vor der Samenreife zu erfolgen. Vermehrt sich die Pflanze über Rhizome, dann ist darauf zu achten, dass möglichst alle unterirdischen Teile entfernt werden. Eine Wiederholung der Maßnahmen ist je nach Witterung alle 2 - 4 Wochen erforderlich.
Ordnungsgemäße Entsorgung
Eine bedeutende Rolle kommt der ordnungsgemäßen Entsorgung des anfallenden Pflanzenmaterials zu. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Arbeiten bei Ihrem Abfallwirtschaftsverband oder in der Gemeinde, wohin Sie das geerntete Material bringen können. Auf keinen Fall darf Pflanzenmaterial mit Samenanlagen vor Ort gelagert werden. Drüsiges Springkraut ohne Samenanlagen kann auf einer Unterlage, damit es nicht wieder anwächst, in kleinen Mengen vor Ort belassen werden.
Monitoring
Auf den bearbeitenden Flächen ist ein Monitoring durchzuführen, um gegebenenfalls erneute Maßnahmen setzen zu können bzw. eventuell die Wahl der Methode zu ändern. Die Arbeiten sind so lange zu wiederholen, bis sich der gewünschte Erfolg eingestellt hat. Mit zunehmender Dauer der Umsetzung wird der Aufwand geringer, die Begleitvegetation erobert sich zumeist ihren angestammten Lebensraum zurück.
Zur Effizienzsteigerung hat es sich in der Praxis bewährt, angrenzende Flächen (Bewilligung des Grundstückeigentümers!) in das Maßnahmenprogramm zu integrieren. Ziel dieser Vorgehensweise ist es den Samen- bzw. Rhizom Eintrag zu minimieren und das Aufkommen invasiven Arten zu reduzieren, im Idealfall ganz von der Fläche zu bekommen.
Erfolgsgarantie
Wichtig ist zu erwähnen, dass es nicht in allen Fällen gelingen wird entsprechende Erfolge zu erzielen. Vor allem entlang von Fließgewässern gestaltet sich die Eindämmung invasiver Neophyten aufgrund steiler, schwer zugänglicher Böschungen schwierig. So diese unerlässlich ist, muss mit den Arbeiten unbedingt im Bereich des Oberlaufs begonnen werden, da viele Samen, wie z.B. vom Drüsigen Springkraut oder vom Riesen Bärenklau schwimmfähig sind, angelandet werden und neue Bestände entwickeln können.
Managementmaßnahmen zur Eindämmung invasiver gebietsfremder Tierarten
Invasive gebietsfremde Tiere haben sich unterschiedlich stark in Österreich ausgebreitet. Bei Säugetieren und Vögeln ist die Verbreitung zahlenmäßig zum Glück noch nicht sehr weit fortgeschritten. Dies bietet derzeit (noch) die Möglichkeit eine massive Vermehrung dieser Arten mit vertretbarem Aufwand einzudämmen und einen ernsthaften ökologischen und finanziellen Schaden zu verhindern.
Was geschieht, wenn solche Managementmaßnahmen nicht konsequent erfolgen, kann am Beispiel des Waschbären in Deutschland veranschaulicht werden, wo die jährliche Jagdstrecke in 10 Jahren von rund 36.000 Stück auf über 172.000 Stück im Jagdjahr 2017/18 angestiegen und die Probleme für Naturschutz und Grundbesitzer massiv gestiegen sind. Die intensive Bejagung von invasiven Säugetieren und Vögeln ist zwar auf Grund ihrer geringen Zahl und ihrer oftmals versteckten Lebensweise nicht einfach, stellt aber einen wichtigen positiven Beitrag der Jägerschaft zur Erhaltung heimischer Arten dar.
Noch schwieriger gestaltet sich die Situation bei wassergebundenen Arten wie Fischen oder Krebsen. Eine Ausrottung dieser Arten erscheint mit den derzeit gesetzlich zulässigen Maßnahmen nicht mehr möglich. Trotzdem können Fischereiberechtigte und Gewässerbewirtschafter mit einer gezielten Befischung und Entnahme dieser Arten einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Populationen leisten womit eine weitere Verbreitung in noch unbesiedelte Gewässer verhindert werden soll.
Um Jäger, Fischer, Landwirte und Grundeigentümer bei ihrer Arbeit zu unterstützen werden nachfolgend Hinweise zu Managementmaßnahmen dargestellt, die bei den Steckbriefen der jeweiligen Art angeführt sind. Trotz aller Konsequenz gelten auch für Eindämmung invasiver gebietsfremder Arten die Regeln des Tierschutzes und der Waidgerechtigkeit.
Österreich ist laut der EU-Verordnung 1143/2014 verpflichtet ein Überwachungssystem für invasive gebietsfremde Arten zu installieren und die EU Kommission in regelmäßigen Abständen über die Populationsentwicklung der Arten der Unionsliste zu informieren. Daher wird zurzeit an freiwilligen aber auch verpflichtenden Meldemöglichkeiten für invasive gebietsfremde Arten gearbeitet.