Unionsliste Pflanzen
Die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste), ist das Herzstück der EU-Verordnung.
Laut Verordnung sollte eine invasive gebietsfremde Art dann als von unionsweiter Bedeutung angesehen werden, wenn der Schaden, den sie in den betroffenen Mitgliedsstaaten verursacht, so bedeutend ist, dass er die Annahme spezieller Maßnahmen rechtfertigt, die in der gesamten Union anwendbar sind, und zwar auch in jenen Mitgliedsstaaten, die noch nicht betroffen sind oder sogar aller Wahrscheinlichkeit nach nicht betroffen sein werden.
Für die gelisteten Arten sind unterschiedliche Maßnahmen zur Vorbeugung (Prävention), Früherkennung und sofortigen Beseitigung sowie zum Management umzusetzen.
Bestimmte Vorgaben müssen für die Listung einer Art erfüllt werden. Zum Beispiel muss sie für das Gebiet der EU gebietsfremd sein, sie muss in der Lage sein sich in der EU dauerhaft zu etablieren und auszubreiten, wahrscheinliche erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Artenvielfalt sind zu erwarten, eine vorgegebene Risikobewertung liegt vor und die Wahrscheinlichkeit, dass ihre nachteiligen Auswirkungen durch die zu setzenden Maßnahmen reduziert werden. Die genannten Kriterien sollen sicherstellen, dass unter den derzeit bekannten potenziellen invasiven gebietsfremden Arten diejenigen aufgenommen werden, die die stärksten nachteiligen Auswirkungen haben.
Unter den gelisteten Arten sind solche zu finden, die in der EU bereits weit verbreitet oder etabliert sind, wie z.B. das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera), jene die bislang nur in wenigen Mitgliedsstaaten vorkommen, wie z.B. das Alligatorkraut (Alternanthera philoxeroides) oder die bisher nur als Zierarten aus Botanischen Gärten und/oder öffentlichen Aquarien bekannt sind, wie z.B. der Chinesische Talgbaum (Triadica sebifera). Manche Arten wie z.B. der Durchwachsene Knöterich (Persicaria perfoliata) sind noch nicht in die EU gelangt, zeigen jedoch in anderen Erdteilen nachhaltige Auswirkungen. Durch ihre Listung soll eine Einbringung in die EU verhindert werden.
Von den 66 gelisteten Arten (36 Pflanzen und 30 Tiere) kommen in Österreich 27 Arten vor, davon sind 11 Pflanzen.
Die gelisteten Arten wurden unterteilt in solche, die in der Steiermark und im übrigen Österreich auftreten, in jene, die zwar in Österreich, jedoch noch nicht in der Steiermark vorkommen und in diese, die bislang nur außerhalb Österreichs in der EU bekannt sind.
Unionsliste Arten in der Steiermark: Liste der Vorkommen und Bildergalerie
- Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
- Gewöhnliche Seidenpflanze (Asclepias syriaca)
- Götterbaum (Ailanthus altissima)
- Japanischer Hopfen (Humulus scandens)
- Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum)
- Salvinia, Büschelfarn (Salvinia molesta)
- Verschiedenblättriges Tausendblatt (Myriophyllum heterophyllum)
Unionsliste Arten in Österreich: Listung der Vorkommen und Bildergalerie
- Brasilianisches Tausendblatt (Myriophyllum aquaticum)
- Carolina Haarnixe (Cabomba caroliniana)
- Schmalblättrige Wasserpest (Elodea nuttallii)
- Wechselblatt-Wasserpest (Lagarosiphon major)
Unionsliste Arten in Europa: Listung der Vorkommen mit 2 Fotos
Alligatorkraut (Alternanthera philoxeroides)
Ballonrebe (Cardiospermum grandiflorum)
Blaustängelige Besensegge (Andropogon virginicus)
Dickstielige Wasserhyazinthe (Eichhornia crassipes)
Durchwachsener Knöterich (Persicaria perfoliata)
Falscher Wasserfreund (Gymnocoronis spilanthoides)
Flutendes Heusenkraut (Ludwigia peploides)
Gelbe Scheinkalla (Lysichiton americanus)
Großblütiges Heusenkraut (Ludwigia grandiflora)
Großer Wassernabel (Hydrocotyle ranunculoides)
Japanischer Kletterfarn (Lygodium japonicum)
Japanisches Stelzgras (Microstegium vimineum)
Karottenkraut (Parthenium hysterophorus)
Kreuzstrauch (Baccharis halimifolia)
Mammutblatt (Gunnera tinctoria)
Mesquitebaum (Prosopis juliflora)
Persischer Bärenklau (Heracleum persicum)
Purpur-Pampasgras (Cortaderia jubata)
Purpur-Veldtgras (Ehrharta calycina)
Rotes Lampenputzergras (Pennisetum setaceum)
Seidenhaar-Buschklee (Lespedeza cuneata)